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AKTUELLE INFORMATION ZU DEN VERPFLICHTENDEN SELBST-TESTUNGEN NACH DEN OSTERFERIEN

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AKTUELLE INFORMATION ZU DEN VERPFLICHTENDEN SELBST-TESTUNGEN NACH DEN OSTERFERIEN

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Ich möchte Sie und euch kurz über den aktuellen Stand der Dinge (1.4.21) zum Thema "verpflichtende Selbst-Testungen" informieren: Das RBG-Verfahren, die Testungen zu Hause durchzuführen, hat sich durchgesetzt und gilt nach den Osterferien für alle Schulen in Niedersachsen. Hinzu kommt aber Die Testungen sollen zweimal in der Woche zu Hause verpflichtend durchgeführt werden (sofern die Tests vorhanden sind). Die Ausgabe erfolgt durch die Schulen. Diese Verpflichtung ist juristisch nur dann haltbar, wenn die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. Und das geschieht auch: Der Kultusminister setzt die Präsenzpflicht für alle Jahrgänge aus. Das heißt: Wer die Testung als Schüler*in (bzw. die Sorgeberechtigten) verweigert, darf die Schule nicht besuchen - muss das aber auch nicht, sondern wechselt ins Distanzlernen. Diese Regelung will im Kern Gutes: Die Sicherheit von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft soll erhöht werden. In der praktischen Umsetzung gibt es noch viele Details zu klären. Das macht die Kollegiale Schulleitung am 8.4.21 in ihrer nächsten Sitzung. Wir werden Sie und euch dann über alle weiteren Details hier auf der Homepage informieren (am 8.4.21 ca. gegen 16 Uhr) und die nötigen Formulare zum Download anbieten. Mit weiterhin besten Wünschen für erholsame Ferientage! Frohe Ostern Ihnen und euch allen! René Mounajed, Schulleiter