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Konflikt­lösungs­modell

Konflikte gehören zum Schulalltag – Konfliktlösungen auch!

Wenn Lehrer und Eltern der Robert-Bosch-Gesamtschule gemeinsam Wege aufzeigen, die in Konfliktfällen zu einvernehmlichen Lösungen führen sollen, dann hat das folgenden Grund: Konflikte sollen möglichst frühzeitig mit den Beteiligten gelöst, Eskalationen vermieden werden.

Selbstverständlich setzen die folgenden Empfehlungen keine Rechtsvorschriften außer Kraft. Alle Eltern können im Konfliktfall den Rechtsweg beschreiten. Dennoch wird ihnen empfohlen, sich vorher an die Personen der Schule zu wenden, auf die dieser Leitfaden hinweist: In den allermeisten Fällen werden sich Konflikte dann bereits auf der „Ebene der direkt Betroffenen“ lösen lassen.

Auf jeder Ebene des Konfliktes kann der Beratungsdienst der Schule von den Beteiligten in Anspruch genommen werden. Der Beratungsdienst bietet Gespräche und Mediation an.

Schiedsverfahren

Es wird mit dem Ziel einer akzeptablen Lösung eingeleitet und bezieht folgende Personen mit ein: Die/den Älteste(n) aus dem Schulelternrat, der Lehrerschaft und der Schülervertretung. Die am Schiedsverfahren Beteiligten dürfen vom aktuellen Konflikt nicht direkt betroffen sein.

 

Sonderfall: Anfechtung einer Zensur

Eine Zensur wird von der einzelnen Lehrkraft festgelegt. Der Gesetzgeber hat die Verantwortung der einzelnen Lehrkraft ausdrücklich festgeschrieben; weder die Stammgruppen-Konferenz noch die Schulleitung können demzufolge eine Zensur abändern. Sie können bei Anhaltspunkten für einen schwerwiegenden Fehler lediglich eine Überprüfung durch die Schulbehörde veranlassen. Die Behörde kann eine Zensur nur aufheben oder abändern, wenn die Überprüfung schwerwiegende Fehler ergeben hat (siehe dazu NSchG §§ 34 Abs. 3 – 50 Abs. 1 – 121 Abs. 2).

Bei Nachfragen – an wen wende ich mich?

Beurteilungen, Zensuren, Kurszuweisungen

Es sollte folgende Reihenfolge eingehalten werden:

Betroffene Lehrkraft – Stammgruppenleitung – Jahrgangs- oder Fachbereichsleiter/in – Stufenleiter/in

 

Schülerverhalten – Lehrerreaktion

Auch hier sollte die Reihenfolge wie zuvor eingehalten werden, jedoch unter Ausklammerung der/des Fachbereichsleiter/in.

Bei Kritik an Lehrkräften – an wen wende ich mich?

Generell sollte folgende Reihenfolge eingehalten werden:

die betroffene Lehrkraft, unter Umständen mit Hilfe des Jahrgangsleiters/ der Jahrgangsleiterin oder/und des Stufenleiters/der Stufenleiterin.

Sollte der oben beschriebene Weg zu keiner Konfliktlösung geführt haben, müssten folgende Schritte eingehalten werden: Jahrgangsleiter/in – Stufenleiter/in – Schulleiter.