
Der Kultusminister hat für die drei Tage vom 20.12.-22.12.21 die Möglichkeit der Befreiung von der Präsenzpflicht eröffnet (siehe Ministerbrief). Die Eltern haben den Antrag formlos zu stellen (siehe Vordruck). Der Antrag muss bis Mittwoch, 15.12.21, 12 Uhr schriftlich vorliegen (Abgabe bei den Klassenleitungen). An diesen Tagen wird es im Präsenzunterricht nur Wiederholungen, Förderungen und Weih …
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