
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Aufgrund der Rundverfügung 19/2021 (Abs. 3.4 und 3.5) des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung können sich alle Schüler*innen, Mitarbeiter*innen und Lehrkräfte ab sofort von der Testpflicht befreien lassen, wenn sie nachweisen können, dass sie entweder vollständig gegen …
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