Allgemeine Ziele und Aufgaben
Überall, wo Menschen miteinander leben und arbeiten, entstehen Probleme, so auch in der Schule.
Die einzelnen Lehrer, Schüler und Eltern bemühen sich mit all ihren Möglichkeiten und Ressourcen, möglichst wenig Schwierigkeiten entstehen zu lassen und sie gegebenenfalls zu lösen.
Sie kommunizieren miteinander, kooperieren und beraten sich gegenseitig.
Beratung ist ein wesentliches Moment von Schule und nicht nur Personen vorbehalten, die als Berater gelten, weil sie in bestimmten Bereichen für besonders kompetent angesehen werden.
Alle Schüler, Lehrer, Funktionsträger und Eltern haben grundsätzlich in der Institution Schule auch Beratungsaufgaben
Zwischen Schülern finden Beratungsprozesse statt, wenn sie ihre Konflikte miteinander ohne die Hilfe von Erwachsenen lösen.
Lehrer beraten sich in organisatorischen, methodischen, inhaltlichen und erzieherischen Fragen mit Kollegen. Eltern sind Elternvertreter, Mitglieder des Elternrates oder setzen sich nach Anlässen zusammen, um sich zu beraten (z.B. Elternstammtisch).
Wenn die Anstrengungen von Schülern, Lehrern und Eltern, ihre Schwierigkeiten zu meistern, keinen Erfolg gehabt haben und die Probleme trotz ihrer Bemühungen weiterhin bestehen, können speziell ausgebildete Beratungslehrer/innen herangezogen werden.
Konzept
Auch an der Robert-Bosch-Gesamtschule sind alle Lehrerinnen und Lehrer Träger der Beratung. Ihre Beratungstätigkeit wird durch die Beratungsangebote der Beratungslehrerinnen, der SV-Lehrerinnen, der Stufen- und Jahrgangsleiter, der Fachbereichsleiter sowie der Kollegialen Schulleitung unterstützt und ergänzt.
Zusammen mit externen Einrichtungen und spezifischen Beratungsangeboten bildet schulische Beratung ein Netz von Informationsangeboten, von pädagogisch-psychologischer Förderung und Vorbeugung bis hin zu Fragen der Schulentwicklung.
Dieses Konzept unterliegt einem dynamischen Entwicklungsprozess; die hier verfolgten Ziele sind ständig zu überprüfen und ggf. zu verändern.
Träger der Beratung und ihre Aufgaben
Klassenlehrkräfte/Tutoren kennen ihre Schülerinnen und Schüler am besten und haben aufgrund ihrer i. d. R. hohen Stundenzahl in der Klasse ein gutes Vertrauensverhältnis zu ihnen.
Zu ihren Aufgaben gehören:
- Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern im Rahmen von Erziehung und Unterricht
- Spezifische Beratungsgespräche über die Persönlichkeitsentwicklung einzelner Schülerinnen und Schüler
- Beratung und Unterstützung der Schüler- und Elternvertreter
- Zusammenarbeit mit der Beratungslehrkraft
- Ggf. Gespräche mit therapeutischen Einrichtungen bezüglich Lernentwicklung und Sozialverhalten einzelner Schülerinnen und Schüler
Lehrkräfte mit besonderen Funktionsaufgaben
Jahrgangsleiter koordinieren Beratungsangebote, die in der Regel alle Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Jahrgangs betreffen (z. B. Bewerber-Training, Laufbahnberatung, Informationen zu altersspezifischen Problemschwerpunkten wie Drogen, Medien, Gewalt). Sie beraten und unterstützen Lehrkräfte in pädagogischen Fragen.
Fachbereichsleiter führen Beratungen und Informationsveranstaltungen für Schüler zur Neigungsdifferenzierung im Wahlpflichtbereich durch. Ferner beraten sie die Lehrkräfte fachdidaktisch und methodisch.
Die Schulleitung
- berät Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich ihrer unterrichtlichen Tätigkeit, dazu besucht sie diese auch im Unterricht; jährlich werden der 7./10./13. Jahrgang in einer Inspektion evaluiert. Über die Ergebnisse dieser Inspektion erhalten die Beteiligten ein beratendes Feedback.
- berät Kolleginnen und Kollegen im Rahmen von Mitarbeitergesprächen z. B. über laufbahnrechtliche Möglichkeiten oder die Verfolgung ihrer persönlichen Ziele an der Schule
- unterstützt beratend besondere Aktivitäten von Kolleginnen und Kollegen und auch von Schülerinnen und Schülern, wie z. B. den Aufbau und die Pflege von Partnerschaften bzw. Projekten mit außerschulischen Partnern
- berät Schülerinnen und Schüler und auch Eltern, wenn sie sich ratsuchend an sie wenden, nachdem sie die institutionalisierten schulischen Beratungsinstanzen in Anspruch genommen haben
SV-Lehrkräfte
Besondere Aufgaben kommen auf die mit der SV-Beratung beauftragten Lehrkräfte zu. Sie beraten die SV bei ihren Aufgaben, unterstützen sie bei der Konferenzarbeit und besonderen Aktionen und begleiten sie bei der Durchführung der Wahlen der Schülervertretung. Diese Lehrkräfte genießen das besondere Vertrauen der Schülerschaft und können bei persönlichen und schulischen Problemen von den Schülerinnen und Schülern angesprochen werden. Hier empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit den Beratungslehrkräften.
Beratungslehrkräfte
Die Beratungslehrkräfte sind in der Schule die präsenten Ansprechpartnerinnen für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung, wenn die Problemlage über die Möglichkeiten der o. g. Ansprechpartner hinausgeht oder die Ratsuchenden dies aus verschiedenen Gründen (z.B. Anonymität) wünschen. Die Beratungslehrkräfte sind entsprechend dem niedersächsischen Erlass zweijährig ausgebildet worden und erhalten für ihre Tätigkeit je drei Entlastungsstunden.
Die Beratungslehrkräfte sind zuständig für die Vorklärung eines Problemfalls. Sie entscheiden selbstständig, ob eine eigene Bearbeitung möglich ist oder ob die Vermittlung an andere interne oder externe Personen bzw. Stellen erfolgen soll.
Der Beratungsdienst der Robert-Bosch-Gesamtschule
Der Beratungsdienst der Robert-Bosch-Gesamtschule ist zurzeit mit zwei Beratungslehrerinnen besetzt. Es erfolgt schwerpunktmäßig Einzelfall- und Gruppenberatung.
Die Robert-Bosch-Gesamtschule beschäftigt außerdem 2 Sozialpädagogen, die fest im Ganztagsbereich verankert sind. Ihre Aufgaben sind an anderer Stelle genauer beschrieben.
In der Stufe 8/9/10 gibt es im Bereich der Berufsberatung eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit, der Schule und dem Beratungsdienst. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit kommt einmal im Monat für 2 Tage zur Beratung in die Schule. Für die SchülerInnen wurde das Programm GPS entwickelt, mit dessen Hilfe eine kontinuierliche Beratung durch die StammgruppenleiterInnen/Beratungsdienst stattfindet.
Außerdem wird der Beratungsdienst von ausgebildeten Streitschlichterinnen und Paddys in der Sek I im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt.
Die Beratungslehrerinnen teilen sich einen Beratungsraum mit der Berufsberatung. Auch die im Streitschlichterprojekt mitarbeitenden Schülerinnen führen dort nach Anmeldung über ihr Postfach bzw. nach Absprache Schlichtungsgespräche durch.
Grundsätze der Beratung
Die Beratungslehrerinnen Dagmar Wenzel und Christa Kirschfink beschreiben ihre Tätigkeit wie folgt:
Zusammen mit dem Ratsuchenden möchten wir eine Klärung seiner Situation herbeiführen, mit ihm Lösungsmöglichkeiten seines Problems erarbeiten. Dabei bieten wir ihm zusätzliche Informationen oder Kontaktaufnahme zu anderen Experten ebenso wie das Einüben von Fertigkeiten; Beratung also als „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Wir können als Beratungslehrerinnen aktiv werden, wenn
- SchülerInnen sich einzeln oder als Gruppe an mich wenden,
- Eltern mit mir Kontakt aufnehmen,
- Lehrer eine persönliche Beratung wünschen oder sich wegen einzelner Schüler oder Schülergruppen an mich wenden.
Voraussetzung für unsere Arbeit sind die „Vier Säulen der Beratung“:
- Beratung ist freiwillig. Die Ratsuchenden kommen aus eigenem Antrieb, weil sie mit einer Situation nicht zufrieden sind und Änderungen anstreben.
- Beratung ist vertraulich. Zu einer Beratungsbeziehung gehört Vertrauen. Deswegen ist der Berater zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Allein die Ratsuchenden bestimmen, welche Informationen in welchem Umfang an welchen Personenkreis weitergegeben werden dürfen.
- Beratung ist unabhängig, d.h., es kann keine Anweisungen von außen an den Beratungslehrer geben. Der Ratsuchende setzt die gemeinsam erarbeiteten Handlungsschritte eigenständig um.
- Beratung beachtet die Verantwortungsstruktur der jeweiligen Institution. D.h. in diesem Fall, dass sie nicht in die Verantwortungsbereiche anderer Schulmitglieder eingreift.
Darüber hinaus legen wir Wert darauf, ein Problem im größeren Kontext (systemisch) zu betrachten, d. h. das Zusammenspiel der am Problem beteiligten Kräfte mit in Betracht zu ziehen, z. B. der Einfluss der MitschülerInnen, der Stammgruppe, der LehrerInnen, der Schule, des Elternhauses usw. und in die Beratung mit einzubeziehen, soweit das möglich bzw. machbar ist.
Soll im Ausnahmefall eine Beratung als „Auflage” erfolgen (z. B. als Ergebnis einer Klassenkonferenz), so ist zu klären, unter welchen Bedingungen der Schüler/die Schülerin dazu bereit ist. Eine enge Verknüpfung von Beratungsgesprächen bei der Beratungslehrerin mit anderen schulischen Maßnahmen, wie z. B. Ordnungsmaßnahmen bei Störungen und Konflikten, verbietet sich häufig wegen der genannten Grundsätze der Beratung.
Vorstellung des Beratungsdienstes/ Art der Kontaktaufnahme
Für die Bekanntmachung seines Angebots sorgt der Beratungsdienst auf folgende Weise:
- Ein Infoblatt, das innerhalb der Schule aushängt und auf der Homepage veröffentlicht ist, weist auf das Angebot hin.
- In den Eingangsjahrgängen der Stufen 5 und 8 stellt der Beratungsdienst sein Angebot in den Stammgruppen den SchülerInnen vor und macht sich damit bekannt.
- Den Eltern stellt er sich und seine Arbeit auf einer Informationsveranstaltung des Schulelternrates im 5. Jahrgang vor, auf Elternabenden im 5. Jahrgang und/ oder über den Jahrgangsflyer 5.
- In der Sek II werden die SchülerInnen zusätzlich zum allgemeinen Infoblatt über die Vertrauenslehrer und SV – Berater auf das Angebot aufmerksam gemacht.
Die Art der Kontaktaufnahme mit dem Beratungsdienst ist folgendermaßen geregelt:
- Der Beratungsdienst bietet individuell abgesprochene Beratungszeiten an, in denen er aufgesucht werden kann.
- Der häufiger gewählte Weg ist der, dass Ratsuchende sich telefonisch (über das Sekretariat), über direkte Ansprache oder über eine Anfrage ins Postfach an den Beratungsdienst wenden.
- Ratsuchende wenden sich aus eigenem Antrieb oder aufgrund der Vermittlung anderer, meist der Stammgruppenleiter, an den Beratungsdienst.
Aufgaben des Beratungsdienstes
1. Beratung von Einzelfällen und Gruppen
Einzelfälle:
- Lern- und Verhaltensschwierigkeiten
- Probleme innerhalb der Stammgruppe/ mit Mitschülern/ mit
- Lehrern
- Probleme zu Hause ( z. B. Trennung der Eltern/ Tod eines Familienangehörigen/ Zurücksetzung gegenüber den Geschwistern)
- Probleme der Eltern mit Lehrern oder ihren Kindern
- Probleme von Lehrern mit ihrer Klasse/ Fachunterricht
- Schullaufbahnberatung
- Befreiung aus der Täter/ Opferrolle
- Coaching
- psychische Probleme
- Vermittlung an externe Beratungsstellen bzw. therapeutische Einrichtungen
Gruppen:
- Konflikte zwischen Lehrern und Schülern
- Konflikte innerhalb einer Gruppe
- Mobbing/Ausgrenzung eines Einzelnen
- Konflikte zwischen Eltern und Lehrern
- Kollegiale Supervision
- Unterstützung auf Elternabenden
2. Übergreifende Aufgaben:
- Durchführung von Befragungen
- Mitwirkung bei der Zusammensetzung von Klassen
- Einführung und Begleitung von Streitschlichtung
- Ausbildung und Betreuung von Streitschlichtern/ Buddys
- Entwicklung eines sozialen Lehrplanes
- Mitarbeit bei der Entwicklung von Projekten und Konzepten
- Schulklima
- Umgang mit Beschwerden
- Moderation von Konflikten oder schwierigen Gesprächen
Zusammenarbeit des Beratungsdienstes mit außerschulischen Einrichtungen
- Schulpsychologischer Beratungsdienst
- Jugendamt
- Therapeutische Einrichtungen bzw. externen Beratungsstellen
- Verein für Suizidprävention
- Gesundheitsamt
- Arbeitsagentur
- Integrationsbeauftragte
- Drogenberatungsstelle/ Aidshilfe
- Teilnahme an Supervisionen für Beratungskräfte
- Teilnahme an Fortbildung im Buddyprojekt/ in Mediation/ zu Mobbing
Besondere Schwerpunkte
Ein wichtiges Anliegen des Beratungsdienstes ist das Schulklima. Er setzt sich für einen offenen, respektvollen, fairen Umgang aller am Schulgeschehen Beteiligten ein. Konflikte gehören zum Schulalltag, entscheidend ist, auf welche Weise sie gelöst werden. Zur Konfliktlösung bietet der Beratungsdienst konsensorientierte Verfahren auf der Grundlage der Mediation an. Dabei wird angestrebt, allen Beteiligten zu ihrem Recht zu verhelfen unter respektvoller Berücksichtigung der Bedürfnisse der Gegenpartei.
Im Umgang mit Beschwerden hält sich der Beratungsdienst an das Vorgehen, das in dem Papier „Umgang mit Beschwerden“ festgelegt ist (s. Kasten). Es sieht als erste Stufe den direkten Kontakt zwischen den Beteiligten vor. Die Eltern bzw. Elternvertreter werden sowohl schriftlich wie mündlich darauf hingewiesen. Mit den Schülerinnen und Schülern werden diese Verfahren im Unterricht erarbeitet und im pädagogischen Konsens für die Stufen verbindlich festgehalten.
Die Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs werden in einer 10–12-stündigen Unterrichtseinheit in den Umgang mit Konflikten eingeführt, in denen ihnen die wesentlichen Elemente der Streitschlichtung vermittelt werden. Dieses dient u. a. als Grundlage für die Lösung der klasseninternen Konflikte in den Verfügungsstunden, die häufig in der Form eines Klassenrates abgehalten werden. Zusätzlich erhalten die Fünften im Laufe des Schuljahres durch die Paddys eine Einführung in das Streitschlichtangebot und den Streitschlichtraum.
In Jahrgang 7/8 ausgebildete Paddys/Streitschlichter sorgen auf Schülerebene für die Anwendung des mediativen Streitschlichtverfahrens.
Eine weitere Aufgabe der Paddys ist es, den „Neuen“ im 5. Jahrgang als Ansprechpartner zur Orientierung und bei Problemen zu Verfügung zu stehen.
Darüber hinaus setzt sich der Beratungsdienst dafür ein, dass in schwerwiegenden Konfliktfällen, die Sanktionen bzw. Stammgruppenkonferenzen erforderlich machen, Mediationsgespräche zur Deeskalierung von Konflikten vorgeschaltet werden bzw. diese ersetzen oder begleiten, um den Betroffenen wieder ein geklärtes Miteinander zu ermöglichen.
Für Präventionsmaßnahmen gegen Mobbing unter den Schülern und Schülerinnen setzt sich der Beratungsdienst bisher nur punktuell auf Nachfrage ein.
Externe Kooperationspartner
Zahlreiche außerschulische Kooperationspartner können ggf. in die Beratungsarbeit mit einbezogen werden:
- Kommunale Beratungsstellen (Jugendämter)
- Institutionen zur Lernhilfe
- Drogenberatungsstellen
- Arbeitsagentur
- Polizei
- Ärzte, Therapeuten
Rechtliche Rahmenbedingungen
Im Erlass „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern” vom 8.4.2004 wird die Erstellung eines Beratungskonzeptes der Schule vorgegeben, in dessen Rahmen nicht nur die Arbeit der Beratungslehrkräfte, sondern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung Beteiligten in der Schule beschrieben werden sollen.
Die Anzahl der Beratungslehrkräfte an einer Schule richtet sich nach der Schülerzahl. In der Robert-Bosch-Gesamtschule werden ca. 1440 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Für diese Schülerinnen und Schüler gibt es aktuell eine Beratungslehrkraft. Eine weitere Beratungslehrkraft befindet sich in der Ausbildung.