Nach dem Abschluss der Sekundarstufe I und dem Erwerb des erweiterten Abschlusses tragen sich viele Schülerinnen und Schüler mit dem Gedanken, vor dem Eintritt in die Oberstufe unserer Schule ein Jahr im Ausland die Schule zu besuchen. Das ist nur zu begrüßen. Fremdsprachenkompetenzen werden ebenso erweitert wie das Verstehen anderer Kulturen und Lebensweisen. Einschlägige Organisationen, bei denen man sich bewerben muss, bereiten den Aufenthalt vor, vermitteln Gastfamilien in dem jeweiligen Land und einen Platz in einer der Schullaufbahn entsprechenden Schule. Durch diese Organisationen werden die jungen Menschen vor Antritt des Auslandaufenthaltes und auch während diesem betreut und begleitet.
Wenn die Absicht für ein solches Auslandsjahr besteht, muss das auch mit der Oberstufe abgesprochen werden. Es geht um folgende Fragen:
Soll der Schulbesuch an unserer Schule nach dem Auslandsjahr im 11. (Einführungsphase) oder im 12. Schuljahr (Eintritt in die Qualifikationsphase) fortgesetzt werden?
Wenn es das 12. Schuljahr sein soll: Welche Voraussetzungen müssen durch das Auslandsschuljahr gegeben sein, damit es als Ausgleich für den Besuch des 11. Schuljahres an unserer Schule gelten kann? – Hier in Kürze die dafür notwendigen Mindestanforderungen: 2 Fremdsprachen, 1 Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, Mathematik, 1 Naturwissenschaft.
Darüber hinaus: Ein solcher Eintritt ins 12. Schuljahr nach einem Auslands-schuljahr macht vor dessen Ende Wahlen für die Qualifikationsphase (12./13. Schuljahr) erforderlich. Diese finden vor den Osterferien des 11. Schuljahres statt. Die Schülerin/der Schüler in der Auslandsschule muss also mit der ‚Heimatschule’ Kontakt halten (E-mail-Austausch, aktuelle Informationen über die Homepage der Schule, Wahlen per E-mail-Anhang mit downloads der Wahlformulare).
Schülerinnen und Schüler, die ein Schuljahr im Ausland verbringen wollen, unterstützen wir in all diesen Belangen mit Rat und Tat. Sie melden sich für den Besuch des 11. Schuljahres bei uns an (s.o.: Anmeldungsmodalitäten) und werden für den Auslandsaufenthalt beurlaubt.
Es ist aber erforderlich, dass Eltern und Schülerin/Schüler sich mit dem Leiter oder dem Koordinator der Oberstufe beraten. So können alle Fragen auf kürzestem Weg geklärt werden, und der Auslandsaufenthalt kann ohne Probleme vonstatten gehen.
Lesen Sie zum Thema Schulbesuch im Ausland auch ein entsprechendes Merkblatt des Niedersächsischen Kultursministeriums.
Hier sind zwei weitere Merkblätter mit weiterführenden Informationen: Merkblatt 1 und Merkblatt 2.