Suche

Elternbrief des Kultusministers vom 20. Januar 2021

News

Elternbrief des Kultusministers vom 20. Januar 2021

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
der neue Erlass (20.1.21) sieht die Weiterführung der jetzigen Szenarien bis zum 14.2.21 vor.
Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge können sich allerdings formlos vom Präsenzunterricht befreien lassen. Die Kollegiale Schulleitung-Sitzung der RBG wird morgen (Do, 21.1.21) die notwendigen Anpassungen vornehmen, auf der Homepage veröffentlichen und Formulare für die Abmeldung zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
René Mounajed, Schulleiter

 

 

 

 

 

Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

Hannover, 20. Januar 2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

im Rahmen des bundesweiten Lockdowns leistet auch der Bildungsbereich bereits einen gewichtigen Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung. In Niedersachsen lernen derzeit etwa 75% aller Schülerinnen und Schüler aus der Distanz im Szenario C. Kinder und Jugendliche verzichten damit auf einen Großteil ihrer sozialen Kontakte.
Wie Sie der Berichterstattung zum gestrigen Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen entnehmen können, werden die Maßnahmen bis zum 14.02.2021 verlängert, in Teilen auch verschärft. Für die Schulen in Niedersachsen bedeutet das ebenfalls eine Verlängerung der aktuell geltenden Maßnahmen für diesen Zeitraum, also:

  • Grundschulen: Szenario B
  • Förderschulen Geistige Entwicklung: Szenario B
  • Abiturjahrgang und Abschlussklassen: Szenario B
  • Alle anderen Jahrgänge und Klassen: Szenario C

Ich nehme wahr, dass die Angst vor einem Schulbesuch selbst bei kleinen Lerngruppen und trotz Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in Teilen der Elternschaft vorhanden ist. Diese Sorgen und Unsicherheiten nehme ich sehr ernst. Wir ermöglichen deshalb zusätzlich zu den bestehenden Regelungen allen Erziehungsberechtigten, ihre Kinder vorübergehend vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Die Notbetreuung steht in diesen Fällen natürlich nicht offen.
Eltern, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, melden ihr Kind schriftlich, per Mail oder mit dem beigefügten Formular bis zum 14.02.2021 vom Präsenzunterricht ab. Die Abmeldung ist verbindlich für den kompletten Zeitraum. Sie sollte in den Schulen bis zum Ende dieser Woche vorliegen. Von der Befreiung von der Präsenzpflicht ausgenommen ist die Teilnahme an schriftlichen Arbeiten.

Nach unserer Abwägung ist das Lernen im Szenario B, dass einen zwar deutlich reduzierten, aber dennoch regelmäßigen Schulbesuch unter verschärften Hygienebedingungen ermöglicht, vertretbar und eine wichtige Säule für den Schulbetrieb in dieser herausfordernden Zeit. Es bietet ein Zurück zu fester Tagesstruktur bei gleichzeitigem Infektionsschutz. Gleichwohl habe ich großes Verständnis für den Wunsch nach noch mehr Sicherheit und halte die oben beschriebene zusätzliche Option daher für einen guten Kompromiss.
Wir arbeiten derzeit intensiv an den Regelungen für das zweite Schulhalbjahr, immer vor dem Hintergrund des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens, und werden Sie in Kürze über das weitere Vorgehen informieren.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Energie für die Bewältigung aller anstehenden Aufgaben und alles Gute in dieser herausfordernden Zeit!

Mit freundlichen Grüßen

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]