Suche

Voraussetzungen für Befreiung von der Testpflicht

News

Voraussetzungen für Befreiung von der Testpflicht

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Aufgrund der Rundverfügung 19/2021 (Abs. 3.4 und 3.5) des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung können sich alle Schüler*innen, Mitarbeiter*innen und Lehrkräfte ab sofort von der Testpflicht befreien lassen, wenn sie nachweisen können, dass sie entweder vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft sind (Erst- und Zweitimpfung plus 14 Tage) oder dass sie nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 vollständig genesen sind (Genesenennachweis erforderlich, sechs Monate gültig). Die Stammgruppenleitung bestätigt die entsprechende Vorlage. Die Vorlage findet sich im Anhang. Die betreffenden Schüler*innen haben diese Befreiung bei Bedarf vorzuzeigen. Herzliche Grüße von René Mounajed Anlage PDF-Vorlage