Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen und
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Aufgrund der Rundverfügung 19/2021 (Abs. 3.4 und 3.5) des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung können sich alle Schüler*innen, Mitarbeiter*innen und Lehrkräfte ab sofort von der Testpflicht befreien lassen, wenn sie nachweisen können, dass sie entweder vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft sind (Erst- und Zweitimpfung plus 14 Tage) oder dass sie nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 vollständig genesen sind (Genesenennachweis erforderlich, sechs Monate gültig). Die Stammgruppenleitung bestätigt die entsprechende Vorlage. Die Vorlage findet sich im Anhang. Die betreffenden Schüler*innen haben diese Befreiung bei Bedarf vorzuzeigen.
Herzliche Grüße von René Mounajed
Anlage
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