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Hinweise zur Schülerbeförderung

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Hinweise zur Schülerbeförderung

der Landkreis Hildesheim als Träger der Schülerbeförderung hat beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler bis auf Weiteres ein Deutschlandticket erhalten, wenn sie einen Anspruch auf eine Schülerjahreskarte haben.
Die Stadt Hildesheim prüft wie in jedem Jahr anhand der von den Schulen übermittelten Daten, ob ein entsprechender Anspruch im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes und der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Hildesheim besteht.
Einen Anspruch auf eine Schülerjahreskarte haben alle im Stadtgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler, wenn sie

* die 1. – 10. Klasse einer allgemeinbildenden Schule,
* die Schuljahrgänge 11 und 12 im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung einer Förderschule,
* den Schulkindergarten oder
* die Sprachlernklasse an einer allgemeinbildenden Schule

im Stadtgebiet besuchen und ihr Schulweg mindestens 2.000 Meter beträgt. Maßgeblich ist der kürzeste Fußweg von der Wohnung bis zur Schule.
Keinen Anspruch auf eine Schülerjahreskarte haben die Schülerinnen und Schüler, die aus besonderen Gründen einen Taxitransport erhalten, die mit einem eigens eingerichteten Schulbus (Freistellungsverkehr) befördert oder von einem Familienangehörigen im eigenen Pkw gegen Kostenerstattung zur Schule gefahren werden.
Die Daten der berechtigten Schülerinnen und Schüler werden an einen von Stadt- und Regionalverkehr Hildesheim (SVHI und RVHI) beauftragten Dienstleister übermittelt, welcher die Tickets erstellt.
Das Deutschlandticket wird als Papierticket ausgegeben. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dieses monatlich per Post nach Hause, d.h. es wird für jeden Monat ein neues Ticket erstellt und verschickt. Die Fahrkarten werden in diesem Jahr somit nicht über die Schulen ausgegeben.