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Aufhebung der Präsenzpflicht vom 20.12.21-22.12.21

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Aufhebung der Präsenzpflicht vom 20.12.21-22.12.21

Der Kultusminister hat für die drei Tage vom 20.12.-22.12.21 die Möglichkeit der Befreiung von der Präsenzpflicht eröffnet (siehe Ministerbrief). Die Eltern haben den Antrag formlos zu stellen (siehe Vordruck). Der Antrag muss bis Mittwoch, 15.12.21, 12 Uhr schriftlich vorliegen (Abgabe bei den Klassenleitungen). An diesen Tagen wird es im Präsenzunterricht nur Wiederholungen, Förderungen und Weihnachtsfeierlichkeiten geben: Fortlaufender Unterrichtsstoff wird ausgesetzt. Der Unterricht endet am Montag und Dienstag nach der 6. Stunde, das Mensaessen für die Jahrgänge 5-7 findet statt. Am Mittwoch, 22.12.21 endet der Unterricht nach der vierten Stunde, ein Mensaessen findet nicht statt. An diesen Tagen (20.-22.12.21) dürfen keine Tests, Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben werden, auch dann nicht, wenn die Stammgruppe vollständig anwesend ist. Gez. René Mounajed, Schulleiter Anlagen: Ministerbrief vom 10.12.2021 Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht